Härtere Strafen bei Lärm, Autonomes Fahren Stufe 3: Das ändert sich im neuen Jahr

Automobil Revue | 19.12.2024

Das neue Jahr 2025 bringt einige Änderungen im Verkehrsrecht mit sich. Erlaubt werden einige Anwendungsfälle des Autonomen Fahrens auf Level 3. Und Lärmsünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen.

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Schon ab dem Neujahrstag gelten die neuen Regeln zum vermeidbaren Lärm, wie das Bundesamt für Strassen mitteilt. Dafür wurde die Liste der zu vermeidenden Geräusche aktualisiert. Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen – ganz oben auf dem Index stehen Knallgeräusche. Wird der Autofahrer verzeigt, droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken, die vom Gericht im Einzelfallverfahren bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.

Zudem werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen – etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors – von 60 auf 80 Franken erhöht.

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Neue Zulassungsregeln für Motorräder

Ebenfalls ab 1. Jaunar 2025 gelten die neuen Regeln für die Erstzulassung von Motorrädern. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten in der EU müssen ab Jahresbeginn 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung auch in der Schweiz die neuesten Abgasvorschriften (Euro 5+) erfüllen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.

Autonomes Fahren Level 3: Entspanntes Fahren auf der Autobahn

Noch ein wenig Zeit bleibt, bis am 1. März 2025 Automatisiertes Fahren auf Schweizer Autobahnen erlaubt ist. Hat das Fahrzeug das zugelassene Fahrerassistenzsystem Autobahnpilot, dürfen die Autofahrerinnen und Autofahrer dieses nutzen, ohne ständig den Verkehr überwachen zu müssen. Es besteht auch keine Pflicht mehr, wie bisher von den Systemen gefordert, das Lenkrad zumindest in Intervallen zu berühren.

Damit wird es für Besitzer entsprechend ausgestatteter Fahrzeuge – BMW und Mercedes bieten Modelle auf dem Level an – möglich sein, zum Beispiel einen Blick in Unterlagen zu werfen oder ein Video anzuschauen, ohne dabei eine Strafe zu riskieren.

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Mercedes Benz hat sein Drive Pilot genanntes System für hochautomatisiertes Fahren gerade aktualisiert und die Genehmigung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts für den Einsatz bis 95 km/h erhalten.

Ab Frühjahr 2025 darf das System in der S-Klasse und dem EQS in Deutschland verkauft werden, es ist weltweit das schnellste zertifizierte System für hochautomatisiertes Fahren (SAE‑Level 3) in einem Serienfahrzeug.

Bereits gebaute Fahrzeuge mit Drive Pilot bekommen das Update kostenlos – entweder über das Internet (Over-the-Air-Update) oder bei einem Besuch in der Werkstatt. Für die Softwareaktualisierung ist keine Änderung an Bauteilen des Fahrzeugs nötig.

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Noch keine Genehmigung für die Schweiz beantragt

Wie das Bundesamt für Strassen aber mitteilt, hat bisher für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Bundesamt möchte die Potentiale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hofft, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden

Zwei weitere Anwendungen des autonomen Fahrens sind ebenfalls ab März in der Schweiz erlaubt: Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

Und Automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.

Änderungen bei der Fahrausbildung

Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden nun auch Teil der Fahrausbildung. In der theoretischen und praktischen Prüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden ab 1. Juli 2025 die Kenntnisse zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.

Fotos: R. B./pixelio.de, BMW, Mercedes-BEnz

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