Automobil Revue | 02.04.2025
Das revidierte CO2-Gesetz tritt in der Schweiz rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft. Die Autoimporteure erwarten dadurch Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe und den Verlust von Arbeitsplätzen.
Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert werden. Der Bundesrat hat am 2. April 2025 die im März 2024 vom Parlament beschlossene CO2-Verordnung teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Diese legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest.
Im CO2-Gesetz gelten ab 2025 konkrete Zielwerte für Fahrzeuge in Gramm pro Kilometer. In Anlehnung an die EU werde der Geltungsbereich auf schwere Nutzfahrzeuge wie Lastwagen erweitert. «Damit die bestehenden klimapolitischen Instrumente lückenlos weitergeführt werden, treten einige der Bestimmungen rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft», heisst es seitens der Bundesverwaltung.
Auto-Schweiz, der Branchenverband der Automobilimporteure, kritisiert die Entscheidung scharf. «Der Bundesrat nimmt mit seinem heutigen Entscheid zur rückwirkenden Inkraftsetzung der CO2-Verordnung auf 1. Januar 2025 grossen wirtschaftlichen Schaden in Kauf», heisst es in einer Erklärung. Der Schaden für die Automobilwirtschaft sei erheblich, ebenso wie die Kollateralschäden für die Gesamtwirtschaft. Auto-Schweiz prüft nun «ein gerichtliches Vorgehen gegen die wirtschaftsfeindliche CO2-Verordnung».
Der Verband verweist auf ein Rechtsgutachten von Wirtschaftsrechtsprofessor Peter Hettich von der Universität St. Gallen. Dieser hatte für den Fall einer rückwirkenden Inkraftsetzung «massive Rechtsverletzungen» festgestellt.
Steigende Fahrzeugpreise als Konsequenz
Mit der neuen Verordnung fallen die Vorschriften für Neufahrzeuge in der Schweiz «deutlich schärfer aus als im Rest Europas», so Auto-Schweiz, und diese Regeln würden auch auf bereits erfolgte Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen angewendet.
«Das Rechtsgutachten von Professor Hettich zeigt deutlich auf, dass der Bundesrat und die Verwaltung nicht einfach rückwirkend die Spielregeln ändern können», so Auto-Schweiz-Präsident Peter Grünenfelder. «Zudem gehen die Regelungen in der CO2-Verordnung deutlich über internationale Normen hinaus, was alles noch teurer macht. Kauft die Schweizer Bevölkerung nun nicht genügend Elektrofahrzeuge, drohen allein für 2025 Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Eine solche Politik wird für die Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.»
Die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit ihren rund 100'000 Arbeitsplätzen und mehr als 4000 Unternehmen werde in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. Gemäss Grünenfelder sei mit einem Arbeitsplatzabbau von tausenden Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben zu rechnen.
«Vielen scheint nicht klar zu sein, dass am Ende nicht die Fahrzeug-Importeure oder die Automobilwirtschaft die CO2-Sanktionen zahlen sollen, sondern die steigenden Kosten auf den Verkaufspreis umgelegt werden und damit die Gesamtwirtschaft diesen Verteuerungseffekt zu spüren bekommt», ergänzt Thomas Rücker, Direktor von Auto-Schweiz.