Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die 2021 in Kraft getreten ist. Danach war für junge Menschen, die den Führerausweis für Personenwagen vor dem 20. Geburtstag erwerben wollen, eine begleitete Lernphase von zwölf Monaten zwingend vorgeschrieben. Während man zuvor mit 18 Jahren zur Prüfung antreten konnte, wenn man sich fit fühlte, wäre das nicht mehr möglich gewesen. Also wurde das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt, damit der Führerausweis weiterhin mit 18 Jahren erlangt werden kann.
Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Auswirkungen dieser Neuregelung evaluiert. Die Auswertung zeigt, dass das Ziel einer höheren Verkehrssicherheit erreicht wurde.
• Seit Inkrafttreten der Neuregelung hat sich die Fahrerfahrung während der Lernphase signifikant verbessert. Mit einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer werden zwar etwas weniger Fahrstunden absolviert, die privat begleiteten Fahrstunden haben jedoch deutlich zugenommen.
• Es zeigt sich keine wesentliche Veränderung beim Fahrverhalten nach Abschluss der Fahrausbildung.
• Es lässt sich keine Veränderung des Unfallgeschehens bei der Zielgruppe während der Lernphase feststellen. Jedoch zeigt sich eine signifikante Abnahme der Unfallrate für das erste Jahr nach Abschluss der Fahrausbildung.
• Personen, die ihren Lernfahrausweis früh erworben haben, weisen tendenziell einen höheren Erfolg bei der praktischen Führerprüfung auf; dieser Effekt zeigt sich vor wie auch nach Inkrafttreten der Neuregelung. Personen, die ihren Lernfahrausweis im Alter von 17 Jahren erworben haben, waren überdurchschnittlich erfolgreich.
• Mit zunehmender Dauer der Lernphase (vom Erwerb des Lernfahrausweises bis zur praktischen Prüfung) nimmt der Prüfungserfolg tendenziell ab. Personen, die nach vergleichsweise kurzer Lernphase zur praktischen Führerprüfung antreten, bestehen diese eher als Personen mit einer längeren Lernphase (der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig). Dieser Effekt zeigt sich vor wie auch nach Inkrafttreten der Neuregelung.
• Seit Inkrafttreten der Neuregelung hat der Anteil der Zielgruppe mit einem Ausweisentzug während der Lernphase zugenommen. Im ersten Jahr nach bestandener praktischer Führerprüfung ist bei den Ausweisentzügen allerdings eine signifikante Abnahme beobachtbar. Dies sowohl insgesamt als auch bei Entzügen aufgrund von Fahrfehlern.