Zulassungsverfahren für Fahrzeuge soll digitalisiert werden

Automobil Revue | 22.08.2024

Das Typgenehmigungsverfahren für Motorfahrzeuge soll in der Schweiz digitalisiert werden. Das hat der Bundesrat beschlossen.

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Für den normalen Autokäufer dürfte sich durch die geplante Digitalisierung wenig ändern. Sie betrifft vor allem den bürokratischen Aufwand im Zulassungsprozedere, der sich im Hintergrund abspielt in der Zusammenarbeit von Importeuren und Behörden. Durch die Digitalisierung sollen künftig alle am Zulassungsprozess beteiligten Stellen rasch und einfach Zugriff auf die relevanten Daten erhalten.

In der Schweiz können heute neue Fahrzeuge auf Basis unterschiedlicher Voraussetzungen zugelassen werden. Die sicherlich aufwändigste ist dabei die umfassenden technischen Prüfung des einzelnen Fahrzeugs. Möglich ist auch die Zulassung mittels einer Typengenehmigung oder eines Datenblatts – oder der EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Dieses Certificate of Conformity (CoC) ist auch Basis eines für 2026 geplanten neuen Zulassungsverfahren für gesamtgenehmigte Fahrzeuge (Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Lastwagen, Gesellschaftswagen und Anhänger) in der EU. Hersteller stellen zum Teil heute bereits den Zulassungsbehörden elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für das Zulassungsverfahren neuer Fahrzeuge zur Verfügung, das sogenannte eCoC. Gleichzeitig wird das bisherige CoC in Papierform nicht mehr obligatorisch ausgestellt werden müssen.

Schweiz will von Vorteilen des eCoC profitieren

Nach Angaben des Bundesamts für Strassen (Astra) werden mehr als 80 Prozent der Fahrzeuge auf Schweizer Strassen auf der Basis einer europäischen Gesamtgenehmigung zugelassen. Deshalb will der Bundesrat das Schweizer Recht anpassen, um von den Vorteilen des eCoC zu profitieren. Mit dem neuen Verfahren reduziere sich der administrative Aufwand, er erfolge grösstenteils papierlos. Sämtliche beteiligten Stellen (Hersteller, Importeure, Verkäufer, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden) erhalten Zugriff auf die Daten der jeweiligen Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit eCoC könne das Bundesamt für Strassen auch rasch und mit wenig Aufwand die für die Zulassung beim Kanton notwendigen Daten bereitstellen.

Neu sei ausserdem, dass relevante technische Daten für jedes einzelne Fahrzeug individuell elektronisch erfasst werden. Diese präzisen Einzelfahrzeugdaten bringen, so das Astra, unter anderem Vorteile in der statistischen Auswertung der Zulassungsdaten. So werde unter anderem die Auswertung des CO2-Ausstosses von Neuwagen künftig genauer.

Für die notwendigen Änderungen in den betroffenen Verordnungen läuft nun die Vernehmlassung. Sie dauert bis zum 14. November 2024.

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