Hauptgrund überhöhte Geschwindigkeit, aber Zahl der Führerausweisentzüge geht zurück
Klaus Justen | 13.03.2026
Exakt 85‘782 Autofahrer und -fahrerinnen mussten im vergangenen Jahr ihren Ausweis abgeben, meldet das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Das ist ein Rückgang von rund einem Prozent. Die Zahl der neu erworbenen Führerausweise stieg 2025, rund 6.4 Millionen Menschen in der Schweiz haben einen Führerschein für Personenwagen.
Die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen mussten ihren Ausweis abgeben, weil sie zu schnell unterwegs waren. Ihre Zahl summiert sich auf 30‘835 Fälle. Alkohol war in 11‘833 Fällen im Spiel, die Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit wurde von den Behörden in 8205 Fällen als Ursache für den Ausweisentzug genannt.
Wer jetzt nachgerechnet hat und feststellt, dass da noch eine grosse Lücke zur Gesamtzahl besteht: In 7449 Fällen musste der Ausweis wegen Krankheit oder Gebrechen abgegeben werden, und in 23‘325 Fällen war es keine Schweizer Fahrerlaubnis, die entzogen wurde, sondern es betraf einen ausländischen Führerausweis. Mit minus 6 Prozent gab es in dieser Gruppe den höchsten Rückgang. Hauptgrund auch in dieser Gruppe war überhöhte Geschwindigkeit.
Zu schnell unterwegs – wann ist der Führerschein in der Schweiz weg?
Die Grenzen für den Entzug des Führerausweises sind unterschiedlich, abhängig davon, wo der Geschwindigkeitsverstoss begangen wurde.
Für die Höhe der Busse oder weiterer Administrativ-Verfahren wie den Entzug des Ausweises ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranzen entscheidend.
Bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h werden beim Einsatz eines Radargeräts fünf km/h vom Messwert abgezogen, bei Lasermessgeräten sind es drei km/h. Zwischen Tempo 101 und 150 kommt jeweils ein weiteres km/h dazu. Bei Radarmessungen in Kurven liegt die Toleranz bei 10 km/h (über Tempo 100 sind es 14 km/h), bei Messungen mit Radar aus dem Kontrollfahrzeug sind die Toleranzwerte 7 km/h (8 km/h).
Auf der Autobahn droht ein Monat Ausweisentzug bei einem Verstoss zwischen 31 und 34 km/h über Limit. Ab einem Verstoss mit 35 km/h über Limit ist der Ausweis für drei Monate weg. Wurde die Geschwindigkeit um 60 km/h überschritten (bei Limit 80) oder um 80 km/h bei Limit 100 oder 120, dann handelt es sich um ein Raserdelikt mit Ausweisentzug für ein Jahr, Haft- oder Geldstrafe und potenziell auch Entzug des Fahrzeugs.
Auf Landstrassen ist der Ausweis zwischen 26 und 29 km/h über dem Limit für einen Monat weg, ab 30 km/h zuviel sind es drei Monate. Ein Raserdelikt liegt ab 60 km/h zuviel vor, wenn das Limit bei 80 km/h lag, bei Tempolimit 50 km/h ist man ab 50 km/h zuviel ein Raser. Konsequenzen siehe oben.
In Ortschaften ist der Ausweis bei einer Überschreitung um 21 bis 24 km/h für einen Monat weg, ab 25 km/h sind es drei Monate, um 40 km/h in einer 30er Zone und ab 50 km/h Überschreitung bei Tempo 50 handelt es sich um ein Raserdelikt.
Gestiegen ist hingegen die Zahl der unter 18-Jährigen, gegen die Entzüge und weitere Administrativmassnahmen wie Verwarnungen oder Aberkennungen verfügt wurden. Sie nahm insgesamt um rund 10 Prozent auf 3714 Fälle zu. Der Anstieg betrifft mehrheitlich Verwarnungen und Führerausweisentzüge, so das ASTRA. Das Bundesamt werde die Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Zahlen im Rahmen der laufenden Verkehrssicherheitsarbeit weiter analysieren.
Anzahl der neuen Fahrer und Fahrerinnen steigt an
Die Zahl der Neulenkenden nahm nach der leichten Zunahme 2024 auch im vergangenen Jahr wieder zu: 82‘652 Personen haben 2025 ihren Führerausweis für Personenwagen neu erworben, das ist ein Plus von 7 Prozent. Insgesamt verfügten Ende 2025 rund 6.4 Millionen Personen in der Schweiz über einen Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B).