Was Sie beim Spurwechsel auf der Autobahn beachten sollten

Fanny Roulet | 29.08.2024

Auf der Autobahn werden viele Regeln nicht eingehalten – oft mit Absicht, noch häufiger aus Vergesslichkeit und Sorglosigkeit. Was gilt beim Überholen, Blinken, Einscheren? 

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Die einen Autofahrer besetzen die linke Spur und träumen vor sich hin, das verführt die anderen dazu, im Zickzack von links nach rechts und zurück zuspringen – und der Blinker wird bei all dem sowieso nicht mehr gesetzt. An manchen Tagen werden die Nerven auf der Autobahn arg strapaziert. Die meisten dieser gefährlichen Verhaltensweisen und Fahrmanöver bleiben straflos. Es sind aber Ver- kehrsregelverletzungen, die teuer werden, wenn sie geahndet werden.

Dass Blinker nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern ein wichtiger Bestandteil des Autos sind, versteht sich von selbst. Dennoch kommt es oft vor, dass Autofahrer die Spur wechseln, als wären sie allein auf der Strasse.Die Regel besagt, dass der Autofahrer frühestens dann den Blinker setzt, wenn er sicher ist, dass er sein Fahrmanöver star- ten kann, und spätestens einige Augenblicke vor Beginn des Manövers, damit die ihm folgenden Autofahrer sein Vorhaben voraussehen können.

Die linke Spur ist die Überholspur

Man kann es nicht genug betonen: Die linke Spur dient nur zum Überholen. Und das gilt sowohl für zwei- als auch für dreispurige Autobahnen. Man sollte also immer möglichst weit rechts fahren. Von dieser Regel gibt es nur eineAusnahme: Bei dichtem Verkehr dürfen die Fahrzeuge in parallelen Kolonnen langsam fahren. Nur in diesem Fall ist auch das Rechtsvorbeifahren erlaubt.

Wer die Spur wechselt, hat nie den Vortritt. Man darf bei einem Spurwechsel auf keinen Fall ein Fahrzeug behindern, das schon auf der Spur fährt, auf die man wechseln will. Anders ausgedrückt: Autofahrer, die sich bereits auf der Spur befinden, müssen ihre Fahrt fortsetzen können, ohne abbremsen zu müssen, um den Sicherheitsabstand weiter einzuhalten.

Wenn der Autofahrer die Spur wechselt, muss er sich vergewissern, dass er nicht nur zum vorausfahrenden Auto aufder neuen Spur genügend Abstand hat, sondern auch zum ihm dann nachfolgenden Fahrzeug. Diese Distanz beträgt zwei Sekunden, das sind etwa 70 Meter bei einem Tempo von 120 km/h. Da ein ungenügender Abstand auf Autobahnen in derRegel als gefährlich eingestuft wird, riskiert ein Autofahrer, der sich zwischen zwei Fahrzeuge hineinzwängt, eineGeldstrafe sowie den Entzug des Führerausweises, auch wenn keine unmittelbare Gefahr droht. Ein derartiges Verhalten gilt als schwere Widerhandlung.

Bei jedem Spurwechsel gilt: der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden

Das Überqueren von zwei Spuren auf dreispurigen Autobahnen in einem Manöver ist nicht verboten. Es ist jedoch selten umzusetzen, ohne dabei gegen allgemeinere Vorschriften zu verstossen. Denn die auf den anderen Spuren fahrenden Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden, und es muss von Anfang an sicher sein, dass der (doppelte) Fahrspurwechsel gefahrlos abgeschlossen werden kann.

Nun ist es aber nahezu ausgeschlossen, die auf der äussersten Spur rollenden Fahrzeuge richtig einzuschätzen, wenn man ein solches Manöver startet. Ausserdem sind stets alle Sicherheitsabstände einzuhalten, auch auf der mittleren Spur, auf der man nur ein paar Momente lang fährt. Es ist denkkbar, dass der Fahrer auf der linken Spur auf die rechte Spur wechseln und derjenige auf der rechten Spur auf die Überholspur ausweichen möchte. Hier gilt: Beide müssen ausreichend Platz haben auf der Spur, auf die sie wechseln wollen. Wenn beide Fahrzeugführer ihre Manöver gleichzeitig ausführen und kollidieren, sind beide schuld. Sie hätten die Spur nicht wechseln dürfen, da der Abstand ungenügend war.

Komplizierte Schuldfrage nach einem Zusammenstoss

Komplizierter wird die Klärung der Schuldfrage, wenn zwei Fahrzeuge auf derselben Spur unterwegs sind und das ersteausschert, obwohl das hinter ihm fahrende Auto schon zum Überholen angesetzt hat. Nach einer Kollision wird manzuerst klären, ob der Fahrer des nachfolgenden Autos berechtigt war, zu überholen. Wenn die Fahrzeuge von links nach rechts wechselten, dürfte der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs schuld sein, da Rechtsüberholen nicht zulässig war.

Die Situation ist dagegen umgekehrt, wenn die Fahrzeuge ursprünglich auf der rechten oder mittleren Spur fuhren. Indiesem Fall hat das nachfolgende Auto das Recht, das vor ihm fahrende Fahrzeug links zu überholen. Dessen Fahrer ist dann im Prinzip nicht schuldig, wenn er als erster sein Manöver startet und das vor ihm fahrende Fahrzeug den Blinker nicht rechtzeitig setzt.

Das allerdings ist reine Theorie. In der Praxis werden bei einer Kollision oft beide Automobilisten als schuldig betrachtet.Der hintere Fahrer, weil er zu nahe an das vordere Auto herangefahren ist. Und dem vorausfahrenden Automobilisten wird man wohl vorwerfen, das Ausscheren auf die linke Spur nicht rechtzeitig mit dem Blinker angezeigt zu haben.

Fanny Roulet ist Rechtsanwältin in Genf

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