Klaus Justen | 17.09.2024
Die Wetterkapriolen der letzten Tage haben eines klar gemacht: Jetzt ist es an der Zeit, sich mit der Montage der Winterreifen zu befassen. Wichtig dabei: Nur die M+S-Kennung auf den Reifen reicht nicht mehr in jedem Fall aus.
Die Übergangsfrist war lang: Sieben Jahre lang konnte man seine Winterreifen europwaeit noch nutzen, auch wenn diese nur die M+S-Kennung trugen. Im Mai 2017 trat die Regelung in Kraft, dass Reifen nur noch dann als Winterreifen anerkannt werden, wenn sie mit dem Alpin-Symbol gekenzeichnet sind – eine stilisierte Schneeflocke plus Berggipfel. Ab Produktionsdatum 1. Januar 2018 mussten neu hergestelle Winterreifen diese Kennung tragen.
Allerdings gab es für Reifen auf dem Markt oder für bereits montierte Pneu eine grosszügige Übergangsregelung: Wer in den letzten Jahren Winter- oder Ganzjahresreifen ohne Schneeflocke-Symbol fuhr, durfte die weiter nutzen – allerdings endet diese Übergangsfrist nun in einigen Nachbarländern. In Deutschland sind Winterreifen ab 1. Oktober nur noch mit Alpin-Kennung anerkannt, in Frankreich ab dem 1. November. Wer in diesen Ländern Reifen nur mit M+S-Kennung montiert hat, bekommt juristische Probleme, wenn er bei winterlichen Problemen damit auffällt – weil er mit seinem Fahrzeug bei Schneeglätte liegenbleibt oder gar einen Unfall verursacht. In diesem Fall behandelt ihn die Polizei so, als sei er mit Sommerreifen unterwegs gewesen.
Wer also auf seinem Auto Winterpneu verwendet, die schon in die Jahre gekommen sind, sollte sicherheitshalber einmal überprüfen, was genau montiert ist. Allerdings verwenden alle Hersteller von Markenreifen schon seit vielen Jahren das Schneeflocke-Symbol. Und prinzipiell sollten Winterreifen spätestens ausgetauscht werden, wenn sie siebenjährig sind, auch wenn das Profil dank niedriger Fahrleistungen noch ausreichend ist. Durch die Alterung des Gummis sind solch alte Reifen nicht mehr auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit.
Winterreifenpflicht: Wann gilt sie in welchen Ländern?
In der Schweiz ist es wie in den Nachbarländern Deutschland und Österreich: Es gibt keinen Zwang, sein Auto mit Winterreifen auszurüsten, und auch keinen fixen Termin. In der Schweiz muss der Fahrer sein Auto jederzeit beherrschen können, und das ist mit Sommereifen bei Schnee nicht möglich – also ist das strafbar.
Auch in den Nachbarländern gilt die so genannte situative Winterreifenpflicht. Sprich: Sind die Strassenverhältnisse winterlich, müssen die Autos entsprechend mit Winterreifen ausgerüstet sein, wenn man sie benutzt.
Österreich nennt zwar in seinen Bestimmungen ein Datum, nämlich den 1. November. Aber das heisst nur, dass ab diesem Termin Winterreifen auf dem Auto sein müssen, wenn man verschneite Strassen befahren will. Wichtig in Österreich: Für Winterreifen gilt ein Mindestprofil von vier Millimetern. Zulässig ist es im Nachbarland aber, Schneeketten auf Sommerreifen zu ziehen. Das ist aber nur erlaubt, wenn die Strasse durchgängig mit Schnee und Eis bedeckt ist.
In Deutschland muss ein Kraftfahrzeug bei winterlichen Verhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. Ab 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpin-Symbol als Winterpneu. Hält man sich nicht daran, beträgt die Busse 60 Euro, bei Behinderung des Verkehrs oder bei einem Unfall kann sie auf bis zu 120 Euro klettern.
In Frankreich müssen in Bergregionen zwischen 1. November und 15. März Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Wo das gilt, zeigt diese Karte. Ab 1. November 2024 gelten nur noch Reifen mit Alpin-Symbol als Winterreifen. Auf Winterreifen ohne diese Kennzeichnung müssen Schneeketten oder textile Traktionshilfen montiert werden.
In Italien gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Provinz. Im Aosta-Tal müssen sich Autofahrer strikt nach dem Kalender richten: Hier sind zwischen 15. Oktober und 15. April des folgenden Jahres Winterreifen vorgeschrieben.