Seit dem 7. August gilt in Paris und drei angrenzenden Départements eine Helmpflicht für E-Trottinett-Fahrer. Zusätzlich müssen sie jederzeit eine Warnweste oder andere gut sichtbare, reflektierende Kleidung tragen. Wer ohne Helm unterwegs ist, riskiert eine Busse von 135 Euro, für fehlende Warnkleidung werden 35 Euro fällig.
Der Schritt kommt vor dem Hintergrund steigender Unfallzahlen. Auch in der Schweiz nimmt das Unfallgeschehen mit E-Trottinetten zu. 2025 verunfallten laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) 730 Personen, darunter 152 Schwerverletzte und drei Todesopfer. 2024 waren es noch 595 Verunfallte und 139 Schwerverletzte.
Besonders auffällig ist der mangelnde Kopfschutz: Von den 730 Verunfallten trugen 2025 nur 30 einen Helm, bei 688 war ausdrücklich kein Helm registriert. Bereits eine BFU-Analyse der Jahre 2019 bis 2023 zeigte, dass neun von zehn Schwerverletzten ohne Helm unterwegs waren. In diesem Zeitraum wurden 400 Personen schwer verletzt, sieben starben.
Die Schweizer Zahlen zeigen zudem, dass E-Trottinett-Unfälle häufig selbstverschuldet sind. 2024 wurden 721 Unfälle mit mindestens einem E-Trottinett registriert, davon 633 mit Personenschaden. Bei den von E-Trottinett-Fahrern verursachten Unfällen war Alkohol mit 134 Fällen die häufigste Hauptursache.
Paris geht damit einen Schritt weiter als die bisherige Schweizer Praxis. Eine generelle Helmpflicht für E-Trottinette gibt es hierzulande nicht. Angesichts von 152 Schwerverletzten und drei Todesopfern allein im vergangenen Jahr dürfte die Diskussion über einen besseren Schutz der Fahrer allerdings kaum verstummen.